Samstag, 24. Januar 2009
 
Recht auf Land der Vorfahren PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Harald Neuber   
Montag, 17. September 2007

Nach 20jährigem Ringen hat die UNO-Vollversammlung am 12. September eine Erklärung zu den Rechten indigener Volksgruppen angenommen.



Zwei Jahrzehnte haben die UN-Mitgliedsstaaten um eine gemeinsame Erklärung zu den Rechten indigener Volksgruppen gestritten. Am Ende waren nur noch vier Länder dagegen. Die USA, Kanada, Neuseeland und Australien votierten während der 62. Sitzung der UN-Vollversammlung am 12. September in New York gegen eine Erklärung, die Nachfahren von Ureinwohnern weltweit das Recht auf Selbstbestimmung zugesteht. Derzeit leben in rund 70 Staaten insgesamt 370 Millionen Mitglieder indigener Gruppen. Die UN-Erklärung ist zunächst nicht bindend. Verpflichtend wird sie erst mit der Übernahme in die nationale Gesetzgebung.

Dass die vier genannten Staaten gegen die Stärkung indigener Rechte stimmten, kam nicht überraschend. In den USA und Kanada leben noch heute zahlreiche Nachfahren der nordamerikanischen Indianerstämme, in Australien sind die Aborigines beheimatet und in Neuseeland die Maoris. Alle diese Gruppen stehen in einem dauerhaften Streit mit den jeweiligen Regierungen um die Verfügungsrechte über Land und natürliche Ressourcen in den indianischen Gebieten. Die Ablehnung der vier Staaten falle deswegen nicht auf die Deklaration zurück, sagte Les Malezer von der Menschenrechtsorganisation Global Indigenous Caucus gegenüber der Nachrichtenagentur IPS, sondern auf diese Regierungen selbst. Fragwürdig ist vor diesem Hintergrund die Einschätzung von UN-Generalsekretär Ban Ki Moon. Der Südkoreaner sprach von einem "Moment der Versöhnung".

Das UN-Dokument ist umso wichtiger, da die Konflikte zwischen Regierungen und Ureinwohnern in den entscheidenden Staaten unverändert andauern. Nun wird den Indigenen erstmals offiziell das Recht auf Selbstbestimmung und die Verfügungsgewalt über die natürlichen Ressourcen in den von ihnen traditionell bewohnten Gebieten zugestanden. Territorien, von denen sie im Rahmen der kolonialen Neubesiedelung oder später vertrieben wurden, sollen entsprechend ersetzt werden. Und schließlich verbietet die Erklärung die Nutzung indigenen Landes für militärische Zwecke oder die Endlagerung giftiger Abfälle.

Zur jetzigen Annahme der Erklärung kam es erst, als ein Passus aufgenommen wurde, nach dem die territoriale Integrität und die Einheit souveräner Staaten von den Rechten der indigenen Völker nicht eingeschränkt wird.

< zurück   weiter >